Bild: D-Arzt-Verfahren, Die Zulassung zum Durchgangs-Arzt - Verfahren berechtigt zur erweiterten Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen.

D-Arzt-Verfahren

Die Zulassung zum Durchgangs-Arzt - Verfahren berechtigt zur erweiterten Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen.

Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren.
Diese müssen neben der fachlichen Befähigung spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Der Durchgangsarzt übernimmt dabei bei die Funktion der Heilverfahrenssteuerung.

Diese umfasst unter anderem:

  • Die Aufnahme und Erstversorgung von Arbeitsunfällen
  • Die ambulante Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen incl. Durchführung weiterer Behandlungen und Einleitung weiterer Diagnostik sowie die Rezeptierung von Heil- und Hilfsmitteln
  • Die Überweisung zu Konsiliarärzten bzw. die Einleitung der Weiterbehandlung in entsprechend geeigneten Einrichtungen und Zentren, sollte die Verletzungsschwere dies erfordern
  • Die postoperative bzw. poststationäre weitere Überwachung des Heilverlaufs
  • Behandlung von Wiedererkrankungen
  • Anfertigung von Gutachten im Auftrag der DGUV

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